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Begründung für einen Rahmenantrag
Mit der Gliederung der Anträge zur Förderung von Projekten auf dem
Gebiet
der elektronischen Information und Kommunikation in einen übergeordneten
Rahmenantrag und zugehörige Unteranträge sollen folgende Ziele erreicht
werden:
- Jeder der Unteranträge soll vor der Antragstellung mit den jeweils
anderen
Fachgesellschaften diskutiert und abgestimmt werden. Unteranträge werden
nur gestellt, wenn sie von allen vier Gesellschaften befürwortet werden.
- Von jedem der Teilprojekte wird eine Ausstrahlung der Ergebnisse auf die
anderen Fachgebiete erwartet. Die Durchführung dieser Teilprojekte unter
einem von allen vier Gesellschaften getragenen Rahmen soll organisatorisch
klarstellen, daß sie, obwohl sie von der jeweils antragstellenden
Fachgesellschaft durchgeführt und betreut werden, gleichzeitig
Angelegenheit aller vier Gesellschaften sind.
- Es soll sichergestellt werden, daß die Durchführung der
Unterprojekte
zugunsten einer Erfolgskontrolle von den jeweils anderen Gesellschaften
kompetent und kontinuierlich verfolgt werden und gleichzeitig ein
Erfahrungsaustausch zwischen den Fachgesellschaften obligatorisch festgelegt
ist.
- Gleichzeitig erlaubt es der Rahmenantrag, die von den Fachgesellschaften
mit unterschiedlichen Zeitskalen zu erstellenden Anträge nacheinander zu
stellen, ohne daß der Gesamtzusammenhang verloren geht.
Spezielle Ziele für diesen Rahmenantrag
Die allgemeinen sachbezogenen Arbeitsziele wurden bereits beschrieben. Sie
werden in den Unteranträgen der Fachgesellschaften mit Bezug auf die
jeweilige Fachdisziplin ausführlich dargestellt. Die speziell für diesen
Rahmenantrag formulierten Ziele betreffen die Verpflichtung der
Fachgesellschaften zur gemeinsamen Verfolgung des Ablaufs der in den
Unteranträgen formulierten Projekte, den regelmäßigen
Informationsaustausch
und die Abhaltung gemeinsamer Workshops, zu denen auch Experten und
Beobachter aus dem Ausland bzw. von Gruppen außerhalb der
Fachgesellschaften
eingeladen werden. Sie betreffen außerdem die Arbeit gemeinsamer
Arbeitsgruppen und die Kontakte zu einschlägigen Projekten im Ausland.
Verpflichtung der Fachgesellschaften
Die Fachgesellschaften verpflichten sich zum Austausch der Unterlagen,
welche die jeweiligen Unteranträge
betreffen. Sie diskutieren die Anträge
im Rahmen von Arbeitstreffen und legen diese Anträge dem BMBF mit
ausdrücklicher Unterstützung der übrigen Fachgesellschaften vor.
Die Fachgesellschaften verpflichten sich zur regelmäßigen Unterrichtung
der anderen Fachgesellschaften über den Fortgang der Arbeiten im Rahmen des
jeweiligen fachbezogenen Projektes. Dies geschieht durch die Übermittlung
der Projektzwischenberichte und durch die Einladung von Vertretern der
anderen Gesellschaften zu Projekttreffen bzw. Workshops. Auf diese Weise
soll
- ein möglichst hoher gemeinsamer Kenntnisstand erreicht werden,
- sichergestellt werden, daß Erfahrungen und Erkenntnisse aus parallel
laufenden Projekten ohne zeitliche Verzögerung in das jeweils andere
Projekt
einfließen und
- die Möglichkeit geschaffen wird,
daß die nicht unmittelbar an einem
Projekt mitarbeitenden Gesellschaften mitlernen bzw. ihre fachspezifischen
Anforderungen in die Diskussionen einbringen können.
Gemeinsame Verfolgung der
Projektaktivitäten durch die Fachgesellschaften
a) IuK-Kommission
Die Fachgesellschaften verfolgen die Projektaktivitäten im Rahmen der
Arbeit
der gemeinsamen Kommission für Information und Kommunikation
(IuK-Kommission), die im Rahmen der Kooperationsvereinbarung eingerichtet
wurde. Dieser Kommission gehören jeweils 4 Vertreter der
Fachgesellschaften an.
b) Projekttreffen und interne Workshops
Die Fachgesellschaften, welche eine Projekt durchführen, laden die jeweils
anderen Gesellschaften zu ihren Projekttreffen bzw. internen Workshops ein.
Auf diese Weise soll eine gegenseitige Beteiligung soweit als möglich
bereits an der Basis organisatorisch festgelegt werden.
c) Jährlicher gemeinsamer Workshop
Die vier Fachgesellschaften veranstalten während der Laufzeit dieses
Rahmenvorhabens jährlich einmal einen gemeinsamen Workshop. Dieser dient
dazu,
- die bislang erzielten Resultate
einem größeren Kreis von Fachleuten
vorzutragen und darüber zu diskutieren,
- eine gewisse Erfolgskontrolle durch die Fachleute zu erreichen und
- neue internationale Entwicklungen auf dem Antragsgebiet vorstellen zu
lassen.
Zu diesem gemeinsamen Workshop werden die zuständigen Mitarbeiter des
BMBF, des Projektträgers, die Mitglieder der IuK-Kommission,
Fachleute aus den
vier Fachgebieten, Vertreter der Verlage, der Bibliotheken und der
Fachinformationszentren eingeladen. Hinzukommen geeignete Fachleute aus dem
Ausland. Sofern es der Informationsbedarf über internationale neue
Entwicklungen erforderlich macht, können auch Experten aus dem Ausland zu
Vorträgen eingeladen werden. Ausdrücklich offen sind diese Veranstaltungen
auch für Interessenten aus anderen Fachgebieten, welche sich ein Bild von
den neuen Möglichkeiten aus ihrer Sicht machen wollen.
d) Gemeinsame Arbeitsgruppen
Die vier Fachgesellschaften gründen gemeinsame Arbeitsgruppen, welche sich
mit speziellen Problemstellungen von übergeordneter Bedeutung befassen.
Beispiele dafür sind Benutzerschnittstellen, Urheberrecht, Datenschutz,
Authentifizierung, Evaluation von Werkzeugen.
e)Gemeinsame Wahrnehmung der Kontakte nach außen
Die Ziele, welche mit den Teilprojekten verfolgt werden, sind auch
Gegenstand von Projekten im Ausland. Es liegt im Interesse einer effizienten
Verwirklichung der deutschen Vorhaben, daß diese Projekte verfolgt und
ihre Ergebnisse rechtzeitig einbezogen werden können.
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